Kartellrecht

15. August 2019

Wir beraten umfassend im Recht der horizontalen und vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen, im Bereich der Missbrauchskontrolle, bei Kartellordnungswidrigkeitsverfahren und der sowohl gerichtlichen als auch außergerichtlichen Abwehr, Geltendmachung und Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen im Rahmen des sog. Private Enforcement und sog. Follow-on Klagen. Wir beraten zudem transaktionsnah in Fusionskontrollverfahren sowohl vor der Europäischen Kommission als auch vor dem Bundeskartellamt. Ferner koordinieren wir weltweite Fusionskontrollfreigaben und stellen die effiziente und einheitliche Durchführung der einzelnen Prüfungsverfahren sicher. Wir unterstützen Sie bei der Durchführung von internen Untersuchungen, vertreten Sie bei Durchsuchungen der Kartellbehörden und beraten Sie bei der Vorbereitung und Einreichung von sog. Bonus- und oder Kronzeugenanträgen.

Wir sichern Ihre Position im Wettbewerb, in Verhandlungen, auch vor der Europäischen Kommission, dem Bundeskartellamt und vor europäischen und deutschen Gerichten. Wir helfen Ihnen, mit neuen Entwicklungen umzugehen, zum Beispiel in Bezug auf neue Klageverfahren und Schadensersatzansprüche. Das Kartellrecht kann einerseits in vielen Verfahren eine scharfe Waffe sein, die richtig genutzt werden will. Andererseits bedarf es einer effizienten Verteidigung, wenn Ihr Unternehmen Ziel der Ermittlungen der Kartellbehörden wurde bzw. z.B. auf Schadensersatz wegen kartellrechtswidriger Verhaltensweisen in Anspruch genommen wird.

Daneben bieten wir maßgeschneiderte Lösungen zur Implementierung von Compliance Systemen und Trainings und Schulungen zu allen kartellrechtlichen Fragestellungen an.

Kartellordnungswidrigkeitenverfahren

Kartellordnungswidrigkeitenverfahren können eine erhebliche Belastung für Sie und Ihr Unternehmen darstellen. Dabei bedarf es neben der Implementierung geeigneter Compliance-Maßnahmen zur Vermeidung kartellrechtswidriger Verhaltensweisen im Unternehmen schon vor Beginn eines solchen Verfahrens, z.B. im Rahmen einer unternehmensinternen Kenntniserlangung über ggf. kartellrechtswidrige Verhaltensweisen im Unternehmen einer professionellen und individuellen Beratung um drohende Nachteile von Ihrem Unternehmen frühzeitig abzuwenden. Spätestens mit einer Durchsuchung des Unternehmens durch Kartellbehörden sollte dann zwingend schon die Durchsuchung selbst professionell begleitet werden. Auch im Rahmen eines von den Behörden eröffneten Kartellordnungswidrigkeitenverfahrens stellen sich dann z.B. regelmäßig Fragen der Kooperation mit den Kartellbehörden bei der Aufklärung etwaiger Kartellverstöße, der eigenen Beweissicherung bis hin zum Abschluss eines Bußgeldverfahrens oder der Entscheidung über und ggf. Durchführung einer gerichtlichen Anfechtung einer Bußgeldentscheidung. All diese Fragen bedürfen einer sorgfältigen Abwägung der individuellen Interessenlage Ihres Unternehmens.

Wir beraten und unterstützen Sie und Ihr Unternehmen im Rahmen unserer langjährigen Erfahrung daher von Beginn an individuell und präventiv unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles im Rahmen der Vermeidung und Aufdeckung von ggf. aufgetretenen Kartellverstößen in Ihrem Unternehmen und begleiten Sie und Ihr Unternehmen professionell und seriös im Rahmen von Kartellordnungswidrigkeitenverfahren. Auch bei unangekündigten Durchsuchungen der Kartellbehörden in Ihrem Unternehmen stehen wir kurzfristig an Ort und Stelle der Durchsuchung zur Verfügung, um von Beginn an eine professionelle Beratung Ihres Unternehmens zu gewährleisten.

Kartellschadensersatz (Private Enforcement)

Wir beraten Unternehmer und Unternehmen ständig sowohl bei der Abwehr als auch der Sicherung und Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen im Rahmen von sog. Follow-on-Verfahren. Da unsere langjährige Expertise sowohl auf die Beratung und Vertretung von Kartellgeschädigten als auch potentiellen Kartellschädigern gründet, kennen wir die sich auf beiden Seiten ergebenden Fallstricke der Durchsetzung oder Abwehr von Kartellschadensersatzansprüchen genau und können unsere individuelle Beratung aufgrund unserer umfassenden Kenntnis maßgeschneidert auf den konkreten Fall Ihres Unternehmens ausrichten. Wir unterstützen Ihr Unternehmen dabei sowohl bei außergerichtlichen Verhandlungen über Kartellschadensersatzansprüche als auch bei der gerichtlichen Abwehr oder Durchsetzung solcher. Dabei steht uns ein großes Netzwerk an kompetenten externen Beratern, wie z.B. spezialisierte ökonomische Gutachter für die Schadensermittlung oder auch Dienstleister zur gerichtsfesten Aufarbeitung erheblicher Datenmengen, auf die wir jederzeit zugreifen können, zur Verfügung. Wir sehen uns in diesem Zusammenhang nicht nur als reine rechtliche Berater, sondern koordinieren auch mit eigener ökonomischer Expertise vollständig und individuell das Zusammenspiel Ihres Unternehmens mit z.B. ökonomischen Beratern und den rechtlichen Anforderungen an eine effiziente und dennoch belastbare Schadensermittlung. Dabei behalten wir von Beginn an, d.h. schon bei der ersten Analyse möglicher Kartellschadensersatzansprüche für oder gegen Ihr Unternehmen aufgrund unserer fachübergreifenden Expertise auch immer die Pflichten der Geschäftsführung und/oder des Vorstands eines Unternehmens im Auge und beraten Sie auch bei einer kaufmännischen Entscheidung, ob z.B. nach einer ersten Analyse ggf. bestehende Schadensersatzansprüche auch aus kaufmännischer Sicht unter Abwägung von Kosten und Risiken weiterverfolgt werden sollten.

Fusionskontrolle

Wir beraten auch ständig Unternehmen in nationalen und/oder internationalen Fusionskontrollverfahren sowohl im Rahmen von uns betreuter M&A Transaktionen als auch im Rahmen der reinen Beauftragung für die Fusionskontrolle. Neben der engmaschigen Beratung und Begleitung von Fusionskontrollverfahren beim Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission durch uns, steht uns ein weltweites Netzwerk von Beratern in den jeweiligen internationalen Jurisdiktionen zur Verfügung, mit denen wir ständig im Rahmen internationaler Fusionskontrollverfahren weltweit zusammenarbeiten. Wir sehen uns dabei nicht nur als reine rechtliche Berater im Sinne der deutschen und/oder europäischen Fusionskontrolle, sondern koordinieren für Ihr Unternehmen auch voll umfassend und effizient komplexe internationale Fusionskontrollverfahren. Von besonderer Bedeutung ist bei der Koordination solcher komplexen internationalen Fusionskontrollverfahren dabei eine aufwandsschonende Gestaltung eines z.B. zentralisierten Datenflusses, um durch die Vermeidung von z.B. doppelten Datenabfragen sowohl Ressourcen bei den internationalen Beratern als auch in Ihrem Unternehmen zu schonen. Dabei behalten wir selbstverständlich jederzeit auch die kartellrechtlichen Anforderungen eines Datenaustauschs zwischen den sich zusammenschließenden Unternehmen im Auge.