Vertriebsrecht

15. August 2019

Wir haben besondere Expertise in allen Bereichen des Vertriebsrechts. Hierbei erschöpft sich unsere Tätigkeit nicht in der Vertragsgestaltung einschließlich der zugehörigen Fragen des Marken-, Kartell- und Wettbewerbsrechts. Wir beraten Sie bei der Konzeption der Vertriebsstrukturen; wir entwerfen Vertragshändlerverträge, Franchiseverträge und Merchandisingverträge auf nationaler und internationaler Ebene, weiterhin Direktvertriebsverträge, Lieferverträge und Kooperationsverträge.

Dies schließt die strategische Beratung bei Markterschließungsstrategien und die Erstellung erforderlicher Handbücher (System- und Franchisehandbücher) ein, sowie die Betreuung im gewerblichen Mietrecht.

Selbstverständlich beraten wir auch bei der Gestaltung von Handelsvertreterverträgen und bezüglich Handelsvertreterausgleichsansprüchen.

Die betriebswirtschaftlichen Grundlagen für diesen Beratungsansatz basieren sowohl auf der unternehmerischen Erfahrung unserer Berater aus langjähriger leitender Tätigkeit in internationalen Konzernen als auch auf intensiver Betreuung mittelständischer Industrie- und Handelsunternehmen mit nationalen und internationalen Vertriebsstrukturen.