„Compliance-Standards als Möglichkeit der Haftungsvermeidung?“ lautet das Thema des IX. Deutsch-Polnischen Compliance-Forums, das am 23. Oktober 2018 im Handelssaal der Warschauer Wertpapierbörse stattfindet. Auf dem vom Viadrina Compliance Center der Europa-Universität Viadrina und dem Polnischen Compliance-Institut veranstalteten Forum diskutieren hochkarätige Referenten Gesetzes-Initiativen, die im Lichte des Compliance-Gedankens und diesbezüglicher Standards in den letzten Jahren in Deutschland, Polen und weltweit entwickelt wurden.
Die Bedeutung des Compliance-Gedankens ist einer breiteren Öffentlichkeit nicht zuletzt im Zusammengang mit der neuen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, aber auch im Rahmen der Manipulationen in der Auto-Abgas-Behandlung bewusst geworden. Die Teilnahme des deutschen Botschafters sowie hochrangiger Vertreter der Justizministerien von Polen und Deutschland sowie der Europäischen Union machen die Bedeutung des Themas im Rahmen der Gesetzgebung und der Unternehmenskultur deutlich.
MeisterRechtsanwälte ist in zwei Fach-Panels vertreten. Harald Hess, LL.M. wird in Panel 1 („Zwischen Sanktionierung und Belohnung - Trends im Unternehmensstrafrecht“) sitzen. Das Panel 1 beschäftigt sich mit der Frage, inwiefern die in Deutschland und Polen derzeit geplanten Gesetzesinitiativen, die vorsehen, Unternehmen künftig noch heftiger zu sanktionieren, zielführend sind.
Prof. Dr. Claus Köhler, seines Zeichens auch Vizepräsident des Schiedsgerichts der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer in Warschau, wird MeisterRechtsanwälte in Panel 3 („Whistleblowing: Funktionen, Methoden, Hinweisgeberschutz und aktuelle Gesetzesinitiativen“), vertreten. Die Referenten werden sich u.a. mit der Frage beschäftigen, welche Ansätze in den einzelnen Jurisdiktionen zum Schutz von Whistleblowern verfolgt werden.
Im Anschluss an den großen Erfolg der Ersten Schiedsgerichtskonferenz der AHK in Bukarest "How to Build Trust in Institutional Arbitration" hat die Kammer zusammen mit dem Schiedsgerichtspräsidium unter Vorsitz des Präsidenten des Schiedsgerichts Prof. Dr. Claus Köhler für die diesjährige Konferenz in Bukarest ein für Syndici, Rechtsanwälte und Wissenschaftler attraktives Programm entwickelt. Am 27. September 2018 diskutieren europäische Schiedsrechtsexperten unter dem Titel "Arbitration: Added Value to Dispute Resolution" die Vorteile der Schiedsgerichtsbarkeit in der Konfliktlösung.
Prof. Dr. Köhler moderiert die Konferenz und spricht zum Thema "Emergency Arbitrator/Interim Measures".
Meister Rechtsanwälte veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Universität Passau am 26. April 2018 einen praxisbezogenen, unmittelbar aus der anwaltlichen Tätigkeit schöpfenden Workshop für interessierte Studierende mit anschließendem Abendessen.
Weitere Informationen und Einzelheiten unter http://www.jura.uni-passau.de/dederer/aktuelles/
Das Thema Compliance ist in aller Munde. Die VW-Abgasaffäre, die LIBOR- Affäre und die vielen bekannt gewordenen Kartelle haben die Öffentlichkeit, die Aktionäre und die Politik alarmiert.
Meister Rechtsanwälte ist am Mittwoch, 21. Februar 2018 Gastgeber eines Events des DAAD-Freundeskreises zum Thema Compliance (siehe auch https://www.daad-freundeskreis.de/de/events/fragen-zur-compliance/).
Die Veranstaltung findet in den Kanzleiräumen im 5. OG statt.
Siehe auch ECHO
Prof. Dr. Claus Köhler wirkt in seiner Funktion als Präsident des Ständigen Schiedsgerichts der Deutsch-Rumänischen Industrie- und Handelskammer in Bukarest, Rumänien am 12. Oktober 2017 an der Konferenz „How to Build Trust in Institutional Arbitration“ des International Court of Arbitration in Bukarest mit (Begrüßung und Zusammenfassung). Er moderiert außerdem die beiden Panels „International Perspective on Arbitration“ und „Best Practice“, in denen die Teilnehmer das Thema Schiedsgerichtbarkeit diskutieren. Die simultan englisch-rumänisch durchgeführte Konferenz bringt Experten aus ganz Europa zusammen, die aus ihrer Praxis berichten. Das Programm der Veranstaltung ist hier abrufbar: http://rumaenien.ahk.de/fileadmin/ahk_rumaenien/Dokumente/Veranstaltungen/Agenda_-_How_to_Build_Trust_in_Institutional_Arbitration_DE.pdf
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "SoCompliance" der Compliance Academy und des Viadrina Compliance Center hielt Herr Rechtsanwalt Stefan Höfling am 1. Juni 2017 in München einen Vortrag zu aktuellen Compliance Fragen hinsichtlich kartellrechtlicher Compliance und Plänen zur Einführung eines Wettbewerbsregisters. Aus der zwischenzeitlich in Kraft getretenen 9. GWB-Novelle ergeben sich Neuerungen, die auch auf spezifische Pflichtenlagen für Unternehmen Auswirkungen haben und die es zu identifizieren gilt. "Für Unternehmen ist es neben der Vermeidung und Unterbindung von eigenen Kartellverstößen von Bedeutung, dass die Geschäftsleitung der Gesellschaft auch dafür sorgt, dass Schadensersatzansprüche, die dem Unternehmen selbst aus Kartellrechtsverstößen z.B. ihrer Lieferanten entstanden sind, gesichert und durchsetzbar sind bzw. bleiben. Entsprechendes gilt im Falle eines Verstoßes des eigenen Unternehmens, bei dem die Interessen des Unternehmens frühzeitig auch im Lichte der erst ggf. später zu erwartenden Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen das eigene Unternehmen gewahrt werden müssen", so Rechtsanwalt Stefan Höfling. "Es geht also im Lichte der immer prominenter werdenden sog. Follow-on Klagen keineswegs nur darum, derartige Verstöße zu verhindern."
Am 21. Oktober 2015 fand im Rahmen der Veranstaltungsreihe Campus Days des Berufsverband der Compliance Manager („BCM“) der zweite BCM Campus Day in den Kanzleiräumen von MEISTERRECHTSANWÄLTE zum Thema „Wettbewerbs- und kartellrechtliche Compliance Aktuell“ statt. In einem halbtägigen Seminar stellte Prof. Dr. Claus Köhler, ausgehend von praktischen Fällen, in denen das Nichtvorhandensein oder das Nichtfunktionieren von Compliance Management Systemen zu empfindlichen kartellrechtlichen Folgen geführt hatten, die Pflichtenlage der Verantwortlichen im Unternehmen, also auch des Compliance Managers, vor und analysierte Maßnahmen zur Vorbeugung und zur Aufdeckung von Verstößen gegen kartellrechtliche Regeln sowie das richtige Verhalten im Krisenfall.
Am 27. Juli 2015 wurde im Rahmen der Veranstaltungsreihe Campus Days des Berufsverband der Compliance Manager („BCM“) das Thema „Wettbewerbs- und kartellrechtliche Compliance Aktuell“ in einem halbtägigen Seminar behandelt. Das Seminar wurde von Prof. Dr. Claus Köhler, der auch vortrug, inhaltlich gestaltet. Im Zentrum stand, ausgehend von praktischen Fällen, in denen das Nichtvorhandensein oder das Nichtfunktionieren von Compliance Management Systemen zu empfindlichen kartellrechtlichen Folgen geführt hatten, die Pflichtenlage der Verantwortlichen im Unternehmen, also auch des Compliance Managers, und die Analyse von Maßnahmen zur Vorbeugung und zur Aufdeckung von Verstößen gegen kartellrechtliche Regeln sowie das richtige Verhalten im Krisenfall. Aufgrund des Erfolgs fand am 21. Oktober 2015 eine Folgeveranstaltung statt.
Aufgrund des großen Erfolgs unseres letzten Compliance Roundtables fand der Dritte Compliance Roundtable in anderen Format wieder im Bereich Datenschutz statt. Am 25. März 2015 referierten
Herr Thomas Elsasser, Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz,
Herr Dennis Grabherr, Chief Legal Counsel & Head of Data Governance und
Dipl. Phys. Dr. rer. nat Martin Höfling, TNG Technology Consulting GmbH
zu folgenden Themen:
Know how Schutz gegen Wirtschafts- und Konkurrenzspionage und Cyber Angriffe;
Data Governance im Hinblick auf Dienstleister und Geschäftspartner;
Neueste Entwicklungen bei Angreifern gegen firmeneigene IT-Systeme und Geschäftsdaten.
Beim Zweiten MEISTERRECHTSANWÄLTE Compliance Roundtable am 16. Oktober 2014 diskutierten die Teilnehmer auf der Grundlage der Statements von Herrn Dennis Grabherr, weltweit in Führungspositionen in international agierenden Unternehmen tätig und dabei auch zuständig für Compliance Fragen, zu folgenden Themen:
Ausgangslage: Compliance im Umgang mit Kundendaten als notwendige Voraussetzung für nachhaltigen Geschäftserfolg und als stets zunehmende positive Differenzierungsmöglichkeit im Markt;
Risiken: Kontinuierliche Verschärfung der Rechtsfolgen bei Verstoß gegen gesetzliche und vertragliche Regelungen;
Risikoanalyse: Identifikation typischer Risiken im Umgang mit Kundendaten (Datenverarbeitung durch Subunternehmen, Internationale Datentransfers, Outsourcing und Off-Shoring);
Prozesse: Typische prozessuale Ursachen von Rechtsverstößen im Umgang mit Kundendaten; Risikominimierung und -prävention im Konzern
Der Dritte MEISTERRECHTSANWÄLTE Compliance Roundtable ist für das Frühjahr 2015 geplant.
Beim Ersten MEISTERRECHTSANWÄLTE Compliance Roundtable am 28. Januar 2014 diskutierten die Teilnehmer auf der Grundlage der Thesen von Dr. Walther Prem, Direktor der Bayerischen Landesbank, zuständig für Compliance Grundsätze und Compliance Management Systeme, folgende Themen:
Compliance als Wettbewerbsvorteil und Investitionskriterium aus Sicht der Geschäftspartner, Kreditgeber und Ratingagenturen;
Non-Compliance als Reputationsrisiko für Management und Unternehmen, z.B. Risiken von Social Media bei der Außendarstellung;
Anforderungen an die Kontrolle und Überwachung des internen Kommunikationsverhaltens (zurück zu Papier und Aktenordner).
Die Themen wurden dann u.a. aus gesellschaftsrechtlichen, steuerrechtlichen, arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Aspekten sowie Vorschriften zur Verhinderung von Korruption von den Teilnehmern beleuchtet. Der Zweite MEISTERRECHTSANWÄLTE Compliance Roundtable ist für den Herbst des Jahres geplant.