DR. PHILIPP BYERS
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Philipp Byers ist in den Bereichen Arbeitsrecht und Datenschutz tätig. Er berät vorwiegend Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte seiner Tätigkeit stellen die Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie die rechtliche Begleitung bei Beendigungsstreitigkeiten dar. Daneben erstreckt sich seine Beratungstätigkeit auf den Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes, wo sich Philipp Byers vor allem mit Fragen der betrieblichen Mitbestimmung beschäftigt. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Expertise liegt im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes und hier insbesondere in der Erstellung betrieblicher IT-Richtlinien, im Rahmen von Mitarbeiterkontrollen sowie im Bereich der Auftragsdatenverarbeitung. Philipp Byers veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge zu arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Themen.
Philipp Byers ist seit Anfang 2009 als Rechtsanwalt zugelassen und war zuvor in einer nationalen unternehmensrechtlich orientierten Kanzlei in München tätig. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Köln sowie München und promovierte an der Universität Jena.
