ARBEITSRECHT

Wir bieten eine umfassende Betreuung in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen von der Vertragsgestaltung bis hin zu Umstrukturierungen und Unternehmenskäufen.

Wir verfügen über besondere Erfahrungen bei der Gestaltung von Verträgen für Führungskräfte einschließlich Vergütungsregelung und nachvertraglicher Wettbewerbsverbote. Darüber hinaus erstellen wir für Ihre Mitarbeiter (Tarifarbeitnehmer, außertarifliche und leitende Angestellte) Muster-Arbeitsverträge unter der Berücksichtigung der Besonderheiten Ihres Unternehmens.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung bei der Übertragung und Restrukturierung von Unternehmen bzw. Betrieben. Hierbei unterstützen wir unsere Mandanten bei allen Fragen des Betriebsübergangs, des Outsourcings, der Betriebsänderung und -schließung. Dies umfasst alle individual- und kollektivrechtlichen Aspekte von der Anpassung der Arbeitsbedingungen, Information der Arbeitnehmer bis hin zu Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften.

Ein weiteres Spezialgebiet besteht in der Verhandlung und dem Abschluss von unternehmensspezifischen Tarifverträgen.

Sind Personalanpassungsmaßnahmen unumgänglich, führen wir für Sie die Verhandlungen zu Interessenausgleich und Sozialplan – auch im Rahmen von Einigungsstellen – und helfen bei der Errichtung von Transfergesellschaften. Unsere Tätigkeit umfasst den gesamten Ablauf von der Konzeption bis zur Umsetzung sowie die gerichtliche Durchsetzung.