KARTELLRECHT
Wir beraten im Recht der Wettbewerbsbeschränkungen, im Bereich der Missbrauchskontrolle, in Kartellordnungswidrigkeitsverfahren und transaktionsnah in Fusionskontrollverfahren sowohl vor der Kommission als auch vor dem Bundeskartellamt. Gerade bei Behinderung von Wettbewerbern gibt es mannigfaltige Berührungspunkte zum Wettbewerbs- und Lauterkeitsrecht.
Wir sichern Ihre Position im Wettbewerb, in Verhandlungen, auch vor der Kommission, dem Bundeskartellamt und vor Gericht. Wir helfen Ihnen auch, mit neuen Entwicklungen umzugehen, zum Beispiel in Bezug auf neue Klageverfahren und direkte Ansprüche. Das Kartellrecht kann einerseits in vielen Verfahren eine scharfe Waffe sein, die richtig genutzt werden will. Andererseits bedarf es einer effizienten Verteidigung, wenn Ihr Unternehmen Ziel der Ermittlungen der Kartellbehörden wurde.
