UNTERNEHMENSNACHFOLGE

Wir beraten Unternehmer bei der Gestaltung und der Umsetzung der Unternehmensnachfolge. Dabei spielen sowohl Nachfolgeregelungen innerhalb der Familie und die damit einhergehenden erbrechtlichen Fragestellungen, z.B. die Gestaltung von Erbverträgen unter Erklärung von Erb- und Pflichtteilsverzichten, als auch externe Lösungen unter Beteiligung des Managements oder von Investoren eine Rolle. Ein besonderes Augenmerk wird auf individuelle Gestaltungen gelegt, die vornehmlich der Interessenlage der Beteiligten, z.B. im Wege eines stufenweisen Übergangs des Unternehmens oder der stufenweisen Eingliederung externer Manager oder auch der vollständigen Übertragung des Unternehmens an Dritte, gerecht werden.

In enger Zusammenarbeit mit steuerlichen Beratern wird die aus der Interessenlage heraus entwickelte Struktur steuerlich optimiert und dann umgesetzt. Uns kommt bei der Beratung im Rahmen der Unternehmensnachfolge in besonderem Masse die langjährige Erfahrung bei der Beratung von Familiengesellschaften zugute.

Bitte beachten Sie zu den einzelnen Beratungsgegenständen auch die Hinweise zu unserer Expertise in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Umstrukturierung und Restrukturierung sowie M&A/Transaktionsberatung.