WETTBEWERBSRECHT
Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) hat die Aufgabe, Wettbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen zu schützen. Unlauter sind nicht nur die allgegenwärtige Irreführung, Verstöße gegen die unternehmerische Sorgfalt, bestimmte Formen der vergleichenden Werbung und verschiedene unzumutbare Belästigungen wie z.B. Telefonanrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung. Über das UWG lassen sich auch bestimmte Nachahmungen von Waren und Dienstleistungen effektiv verfolgen.
Wir haben ausgedehnte Erfahrungen in allen Bereichen des Wettbewerbsrechts. Wir beraten Sie vom zulässigen Auftritt Ihres Unternehmens über die Entwicklung der Werbekonzepte (gemeinsam mit Ihrer Agentur) bis zu den häufig unvermeidbaren wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen. Gute Werbung ist oft frech. Sie geht an die Grenzen – und manchmal sogar darüber hinaus.
Deshalb kommt es häufig zu Gerichtsverfahren, insbesondere zu Verfügungsverfahren, die im Wettbewerbsrecht nicht selten zu einer endgültigen Erledigung der Streitfrage oder sogar zu einer weitergehenden Einigung der Parteien führen. Wir begleiten Sie in allen in Betracht kommenden Verfahrensarten, bundesweit. Und wir koordinieren Ihre Verfahren grenzüberschreitend.
